Beitragswesen

Besonders beeindruckt hat mich msu solutions, als wir in einer Betriebsführung gleich die kommunale Doppik des Freistaates Sachsen mit eingeführt haben. Ich hatte nicht erwartet, dass msu das aus dem Stand hinkriegt. Aber die haben ihre bereits andernorts gewonnenen Erfahrungen sofort auf die spezifisch sächsischen Erfordernisse übertragen.
Geschäftsführer Heiko Bollmann, Wasserversorgung Riesa/Großenhain GmbH

Thüringer Wasserverbände dürfen von ihren Kunden neben den Gebühren keine Beiträge mehr einfordern. Dies hat der Thüringer Landtag vor einigen Jahren im Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) beschlossen. Die resultierenden Einnahmeausfälle werden ihnen aber vom Land erstattet. Dadurch entstehen höchst komplexe Abrechnungsprozesse und verschiedene Finanzflüsse zwischen Bundesland und Wasserverband. Mit dem Beitragstool in msu.wasser können Sie alle diese Besonderheiten abbilden und müssen auf keine Kostenerstattung verzichten. Auch andere Bundesländer können von dem Erfahrungsschatz der thüringischen und sächsischen Wasser- und Abwasserverbände profitieren, wenn es um Besonderheiten im Beitragswesen geht.