Informationen zur Software-Erweiterung „Covid-19-R1“

Liebe Kunden, wir möchte in der Krise ihnen und ihren Mitarbeitern zur Seite stehen und die aktuelle Software-Erweiterung „Covid-19-R1“ kostenfrei zur Verfügung stellen.

 

Die Bundesregierung hat im Bundesgesetzblatt vom 27. März 2020 ein Gesetz zur „Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ beschlossen, welches Auswirkungen auf den Kunden-Zahlungsverkehr, insbesondere auf die Stundung von Forderungen und das Aussetzen des Mahnverfahrens hat.

Im Kern geht es darum, für Verbraucher und Kleinstunternehmen sicherzustellen, dass Leistungen der Daseinsvorsorge wie die Strom- und Trinkwasserversorgung weitergeführt werden, auch wenn vo der Corona-Krise Betroffene ihren Zahlungspflichten aufgrund der Pandemie nicht nachkommen können. Die Forderungen werden jedoch nicht erlassen, sondern vorerst bis zum 30.6.2020 ausgesetzt. Weitere Erläuterungen zum Verfahren entnehmen sie bitte dem unten aufgeführten Link zu der BDEW-Anwendungshilfe.

Zu ihrer Unterstützung sowie Vereinfachung der Bearbeitung der Vorgänge im ERP-System haben wir in msu.wasser & msu.energie ein Verfahren für sie entwickelt, bei dem Kunden, welche sich auf dieses Recht beziehen, eine spezielle Mahn- und Vollstreckungssperre bis 30.6.2020 erhalten. Diese Mahnsperre bewirkt auch automatisch eine Lastschrifteinzugssperre. Weiterhin empfehlen wir ihnen, betroffenen Kunden ein Schreiben zu senden, dessen Inhalt Sie dem Link Standard-Schreiben für Verbraucher und Kleinstunternehmen einsehen können.

All das ist Bestandteil der Software-Erweiterung „Covid-19-R1“, welches wir ihnen im Rahmen der Wartungsverträge kostenfrei zur Verfügung stellen möchten. Sollten sie Fragen zu diesem Thema haben, kommen sie jederzeit auf uns zu! Unsere Mitarbeiter im Support unterstützen sie gern! Beste Grüße & bleiben Sie gesund!


BDEW-Anwendungshilfe_Gesetz-Abmilderung-Folgen-Corona

Standard-Schreiben-für-Verbraucher-und-Kleinstunternehmen (Wasser)

Standard-Schreiben-für-Verbraucher-und-Kleinstunternehmen (Energie)